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Frage: Wer wird als Domaininhaber eingetragen (admin c)? (341898 Hits)
Sie werden mit den Daten Ihrer Anmeldung als admin c eingetragen. Abkürzung für administrativer Kontakt. Der administrative Ansprechpartner ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner der DENIC darstellt. Anzugeben sind Name und Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f. ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits seinen Sitz in Deutschland haben und seine Straßenanschrift angeben. Der admin-c zeichnet verantwortlich für die Einrichtung der Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts.

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